Infos
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- Schulregeln (bitte anklicken)
- Ausfüllbogen bei Regelverstößen (bitte anklicken)
- Hostpitationsregeln (bitte anklicken)
- Beurlaubung vor oder nach den Ferien
Eine Befreiung vom Unterricht vor oder nach den Ferien kann aus rechtlichen
Gründen nicht oder nur in ganz begründeten Ausnahmefällen erteilt
werden.
Im Krankheitsfall kann seitens der Schule ein ärztliches Attest verlangt
werden.
Bitte denken Sie bei Ihrer Ferienplanung und Buchung daran.
Gründen nicht oder nur in ganz begründeten Ausnahmefällen erteilt
werden.
Im Krankheitsfall kann seitens der Schule ein ärztliches Attest verlangt
werden.
Bitte denken Sie bei Ihrer Ferienplanung und Buchung daran.